Bahnweg gesperrt ?   Unfassbar !

Ein öffentlicher Weg (ÖW), der seit 1671 offizieller „Kirchweg“ ist und der mit dem Bahnbau 1870/71 eine leicht veränderten Verlauf nimmt, ist durch den neuen Besitzer des abgebrannten „Hecht-Erna-Gutes“ unpassierbar gemacht worden.

Wie kann die Gemeinde (Bürgermeister u. Rat) so eine Eigenmächtigkeit zulassen, obwohl beiden der „öffentliche Charakter“ des Weges bekannt ist?

Im Liegenschaftsamt Schwarzenberg (jetzt LA Annaberg) bis in die 1930er Jahre zurück, als auch auf den Flurkarten Bl. 19 u. Bl. 24 der Flur von Sehma, ist dieser Weg als „ÖW“ verzeichnet.

Eine 2-seitige „Anfrage/Beschwerde“ von mir, vom 23. März 2015, die mit

Bahnweg - WW - ÖW
 
 
Beim Überfahren mit der Maus wird gesperrter Weg sichtbar

                

Bildern unterlegt dies dokumentieren, wurde am 26.03.2015 per Mail von der „Resorleiterin für Öffentlichkeitsarbeit“ wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Süß, zu ihren Fragen bezüglich des Weges kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Bahnweg im OT Sehma ist kein öffentlicher Weg, sondern gehört zu einem Privatgrundstück. Der Eigentümer hat auf seinem Grundstück Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.
       Mit freundlichen Grüßen


Diese Antwort ist für mich nicht nur unbefriedigend, da es in den letzten Jahrzehnten nie eine Umwidmung für diesen  Weg  gegeben hat, mit Ausnahme 2005 als das Teilstück „Ladestr. bis Reifenbauer“ als Fahrstraße gewidmet wurde, sie ist auch unrichtig, da die Kartenlage der Gemeindeantwort widerspricht.