Haus der „Minna Wilhelm“, ein
Mundhaus“.

Ein Mundhaus ist ein Haus, dessen
Besitzer einem nicht bäuerlichen Be-
rufe nachging, somit keinen Grund
und Boden besaß und diesen von
Bauern auch nicht erwerben konnte.

Diesen mußte er erst beim Ortsober-
haupt, dem „Lokator“, erwerben.
Dafür war dann ein jährliches Ent-
geld, das sogenannte Mundgeld zu
entrichten.

Straße
Lageplan
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Karlsbader Straße 21
 

          



Erbetene Baugenehmigung
mittels „ Rescripts “, vom
11. Januar 1790 durch ein
„Hohes Geheimes Finanz-
Collegium“ nachträglich ge-
nehmigter, eigenmächtiger
Bau, an das Grünhainer Amt
vollzogen.

Gleichzeitig wurden auch
• Christoph Heinrich Schwipper OL 107
• Carl Gottlieb Löffler OL 46
• Carl Christian Hunger OL 59
• Johann Christoph Burkert OL 2
• Johann Christoph Heße OL 91
die Genehmigungen nachträg-
lich erteilt.

Vorher hatte schon das
„Ober-Steuer-Collegium“
seine Zustimmung zu er-
kennen gegeben.